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Als Bienenhalter/Imker führt man einen Imkereibetrieb. Hierfür benötigt
man eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Diese wird vom zuständigen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugeteilt.
Antrag einer Betriebsnummer
Übersicht Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Diese Betriebsnummer widerum muss der Imker den zuständigen Veterinärbehörden melden. Nach § 1a der Bienenseuchenverordnung
müssen Anzahl und Standorte der Bienenvölker gemeldet werden.
Dies kann formlos geschehen.
Mustermeldung für Veterinärämter
Übersicht Veterinärämter in Bayern